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AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

von 
M-TRIBES GmbH c/o Digital Hub Logistics Hamburg
Am Sandtorkai 3220457 Hamburg

Version 1.9 vom 02.05.2023 aus dem verbindlichen Original der MotionTools T&C

1. Vorbemerkungen
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die vertragliche Beziehung zwischen der M-TRIBES GmbH, mit Sitz c/o Digital Hub Logistics Hamburg, Am Sandtorkai 32, 20457 Hamburg, Deutschland (nachfolgend „M-TRIBES“) und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“) in Bezug auf die MotionTools Softwareplattform (nachfolgend „Software“). Eine genaue Beschreibung der Software findet sich im zusätzlich geltenden Vertrag, der dem Kunden zur Verfügung gestellt wird.Falls der Kunde zukünftig weitere Produkte oder Dienstleistungen von M-TRIBES bestellt, gelten diese AGB auch für diese zukünftigen Leistungen, sofern keine abweichenden vertraglichen Regelungen getroffen werden. Abweichende oder entgegenstehende AGB des Kunden finden keine Anwendung – auch dann nicht, wenn M-TRIBES eine Bestellung akzeptiert, in der auf die AGB des Kunden verwiesen wird und/oder diesen beigefügt sind, es sei denn, M-TRIBES widerspricht deren Geltung ausdrücklich.

2. Allgemeine Bestimmungen
2.1 M-TRIBES stellt dem Kunden die Software als Software-as-a-Service („SaaS“) gemäß der Vereinbarung zur Verfügung. Sofern nicht anders vereinbart, werden die Daten des Kunden durch M-TRIBES auf Servern externer Dienstleister gehostet und dem Kunden oder dessen Endkunden über das Internet zugänglich gemacht (als Weblösung via Browser oder als App für Smartphones).

2.2 Fordert der Kunde zusätzliche Produkte oder Dienstleistungen über den vereinbarten Leistungsumfang hinaus an, kann dies Gegenstand einer separaten Vereinbarung sein.

2.3 M-TRIBES kann während der Vertragslaufzeit kostenlose Updates bereitstellen, sofern dadurch keine wesentlichen Funktionen eingeschränkt oder verändert werden und/oder keine Änderung der Benutzeroberfläche erfolgt, die eine zusätzliche Schulung erfordern würde. Wesentliche Änderungen oder Einschränkungen erfolgen nur mit vorheriger Zustimmung des Kunden. Diese Zustimmung gilt auch dann als erteilt, wenn
a) M-TRIBES den Kunden in Textform (z. B. per E-Mail) informiert und
b) der Kunde nicht innerhalb der angegebenen Frist widerspricht.

2.4 M-TRIBES ist nicht verpflichtet, dem Kunden neue Versionen der Technologie gemäß Ziffer 2.3 kostenlos zur Verfügung zu stellen. Dies gilt nicht für Fehlerbehebungen.

2.5 Bei Änderungswünschen des Kunden kann eine gesonderte Vereinbarung getroffen werden. M-TRIBES prüft, ob und in welchem Umfang diese umsetzbar sind – z. B. durch eine neue Softwareversion. M-TRIBES ist nicht verpflichtet, über die Standardsoftware hinausgehende Änderungen umzusetzen.

3. Nutzungsrechte
3.1 Unter der Voraussetzung der Zahlung der vereinbarten Entgelte (einschließlich nutzungsabhängiger Gebühren) gewährt M-TRIBES dem Kunden ein einfaches, nicht übertragbares, auf die Vertragslaufzeit beschränktes Nutzungsrecht zur zweckgemäßen Nutzung der Software, insbesondere zum Zugriff, zur Eingabe und Verarbeitung von Daten. Dieses Nutzungsrecht umfasst nicht den Quellcode der Software.

3.2 Der Kunde darf die Software nur gemäß §§ 69d, 69e UrhG kopieren, bearbeiten oder dekompilieren. Jede andere Art der Vervielfältigung oder Bearbeitung ist unzulässig und an verbundene Unternehmen nur unter derselben Einschränkung weiterzugeben.

4. Zusatzleistungen
4.1
Zusatzleistungen können separat vereinbart werden. Dazu gehören z. B.:
a) Softwareanpassungen
b) Änderungen oder Erweiterungen von Funktionen
c) Workshops, Business Validation, Incubation oder Accelerationsformate

4.2 Umfang und Kosten solcher Leistungen werden gesondert vertraglich geregelt.

5. Hosting 
5.1 Soweit nicht anders vereinbart, übernimmt M-TRIBES das Hosting und behält die physische Kontrolle über die Software. M-TRIBES kann externe Hosting-Dienstleister gemäß Ziffer 9 einsetzen.

5.2
Der Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe von Programmkopien oder Quellcode (weder als Objekt- noch Quellcode).

6. Wartung und Verfügbarkeit
6.1 M-TRIBES gewährleistet die vereinbarte Qualität der Software und die Freiheit von Rechten Dritter.

6.2 Fehler sind schriftlich oder per E-Mail (support@m-tribes.com) zu melden. Ein oder mehrere feste Supportkontakte sind zu benennen.

6.3 Fehlerklassen und Reaktionszeiten:
Fehlerklasse 1 (betriebsverhindernd): Behebung beginnt sofort, spätestens 2 Stunden nach Meldung (werktags 8–18 Uhr).
Fehlerklasse 2 (betriebsbehindernd): Behebung beginnt am selben oder nächsten Werktag.
Fehlerklasse 3 (sonstige Fehler): Behebung innerhalb einer Woche oder mit dem nächsten Release.

6.4 Regelmäßige Wartung erfolgt werktags während der Geschäftszeiten. Die Basisfunktionen werden kontinuierlich überwacht.

6.5 Wird ein Fehler der Klassen 1–3 nicht binnen angemessener Frist behoben, kann der Kunde eine Mietminderung verlangen. Eine verschuldensunabhängige Haftung nach § 536a Abs. 1 S. 1 BGB ist ausgeschlossen.

7. Datenverarbeitung und personenbezogene Daten 
7.1 Der Kunde bleibt Eigentümer aller in die Software eingegebenen/verarbeiteten Daten („Kundendaten“). Personenbezogene Daten werden von M-TRIBES als Auftragsverarbeiter verarbeitet.

7.2 Während der Vertragslaufzeit kann der Kunde Kundendaten über die Standardfunktionen exportieren.

7.3 Der Kunde ist verpflichtet, regelmäßig Backups über die Exportfunktion zu erstellen.

7.4 Nach Vertragsende bleibt der Export für 7 Tage möglich. Danach werden die Daten gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

7.5 Eine Wiederherstellung nach Vertragsende ist ausgeschlossen. Auf Wunsch werden Sicherungskopien gelöscht, sofern der Kunde die damit verbundenen Kosten übernimmt.

7.6 M-TRIBES behält sich die Nutzung anonymisierter Transaktions- und Leistungsdaten zu Sicherheits-, Optimierungs- oder Marketingzwecken vor.

7.7 M-TRIBES stellt eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AV-Vertrag) zur Verfügung.

8. Miete
8.1
Der Kunde zahlt die vereinbarte Miete monatlich zzgl. gesetzlicher USt.

8.2 Rechnungen werden in der Regel elektronisch im PDF-Format versandt.

8.3 Zahlungen sind sofort nach Rechnungserhalt fällig. Ab 7 Tagen Verzug fallen 8 % Verzugszinsen über dem Basiszinssatz an.

8.4 Aufrechnung oder Zurückbehaltungsrechte bestehen nur bei unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder auf Mängeln beruhenden Gegenforderungen.

8.5 Nach Mahnung kann M-TRIBES Leistungen aussetzen, wenn Zahlungen binnen zwei Wochen ausbleiben.

8.6 Soweit Quellensteuerpflichten bestehen, muss der Kunde die entsprechenden Steuern einbehalten und den Abzug gegenüber M-TRIBES belegen.
 

9. Subunternehmer
9.1 M-TRIBES darf Dritte zur Vertragserfüllung einsetzen.

9.2 Änderungen bei Subunternehmern in der Datenverarbeitung werden dem Kunden angezeigt; dieser kann bei berechtigtem Interesse widersprechen.

9.3 Beauftragte Subunternehmer müssen die gleichen Pflichten einhalten wie M-TRIBES selbst, insbesondere im Hinblick auf den AV-Vertrag.

9.4
M-TRIBES bleibt gegenüber dem Kunden voll verantwortlich.


10. Haftung 
10.1 Eine verschuldensunabhängige Haftung für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel ist ausgeschlossen.

10.2 Haftung besteht bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit sowie bei fahrlässiger Verletzung wesentlicher Pflichten oder bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

10.3 Die Haftung ist auf typische, vorhersehbare Schäden begrenzt:
max. 100.000 € pro Schadensfall, max. 250.000 € jährlich.

10.4 Haftung für entgangenen Gewinn ist (außer in Ziff. 10.2) ausgeschlossen.

10.5 Datenverluste, die durch eigene Sicherheitsmaßnahmen vermeidbar gewesen wären, unterliegen keiner Haftung.

10.6 Diese Regelungen gelten auch für Erfüllungsgehilfen.

11. Vertragsdauer und Kündigung
11.1 Der Vertrag beginnt mit Unterzeichnung, sofern nicht anders vereinbart.

11.2 Die Mindestvertragslaufzeit beträgt einen Monat. Kündigung ist mit 15 Tagen zum Monatsende möglich.

11.3 Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund ist jederzeit möglich. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei vertragswidriger Nutzung vor.

11.4 Auf Wunsch des Kunden unterstützt M-TRIBES bei der Übergabe von Kundendaten (gemäß Ziff. 7.2) gegen Vergütung. Eine Herausgabe des Quellcodes erfolgt nicht.

11.5 Bestimmungen mit fortgeltender Wirkung bleiben auch nach Vertragsbeendigung bestehen.

12. Vertraulichkeit
12.1 Vertrauliche Informationen sind alle entsprechend gekennzeichneten oder inhaltlich eindeutig vertraulichen Angaben. Im Zweifel ist Rücksprache zu halten.

12.2 Keine Vertraulichkeit besteht bei:
a) vorherigem Wissen,
b) unabhängiger Entwicklung,
c) rechtmäßiger Drittquellen,
d) öffentlicher Verfügbarkeit ohne Vertragsverstoß,
e) behördlich/juristisch angeordneter Offenlegung.

12.3 Vertrauliche Informationen sind mit der gleichen Sorgfalt zu behandeln wie eigene (mind. jedoch mit angemessener Sorgfalt).

12.4 Die Geheimhaltungspflicht gilt über die Vertragsdauer hinaus für weitere 5 Jahre.

13. Höhere Gewalt 
13.1 Keine Partei haftet für Nichterfüllung, sofern diese durch höhere Gewalt verursacht wird. In solchen Fällen ist die andere Partei unverzüglich zu informieren.

13.2 Dauert ein Fall höherer Gewalt länger als einen Monat an, bemühen sich beide Parteien um eine einvernehmliche Lösung.

14. Namens- und Logonennung
14.1
M-TRIBES darf Name und Logo des Kunden zu Referenzzwecken verwenden, sofern keine gegenteilige Anweisung vorliegt.

14.2 Pressemitteilungen oder Fallstudien mit Logo-/Namensnennung bedürfen der Zustimmung des Kunden.

15. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Klausel durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

16. Gerichtsstand und anwendbares Recht 
16.1 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Hamburg, sofern gesetzlich zulässig.

16.2 Es gilt ausschließlich deutsches materielles Recht. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

17. Vertragsänderungen
Änderungen dieser AGB sind nur mit Zustimmung des Kunden möglich. Diese Zustimmung gilt als erteilt, wenn:
a) M-TRIBES den Kunden mit 4 Wochen Vorlauf in Textform informiert und
b) der Kunde nicht bis zum Inkrafttreten widerspricht. Auf diese Rechtsfolge wird in der Mitteilung ausdrücklich hingewiesen.